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ÖGfE | 30 Jahre Europäischer Binnenmarkt…und noch immer unvollendet

Handlungsempfehlungen

  1. Der EU-Binnenmarkt ist der Heimmarkt für die österreichische Wirtschaft, in dem fast 70 % des heimischen Außenhandels abgewickelt wird. Österreich zählt zudem zu den größten Investoren in den EU-Beitrittskandidatenländern, weshalb es großes Interesse an einer Erweiterung haben sollte.
  2. Nationale Alleingänge gefährden den EU-Binnenmarkt. Deshalb bedarf es umso mehr einheitlicher Spielregeln für künftige Krisen, wobei fraglich ist, ob das vorgeschlagene „Single Market Emergency Instrument“ (SMEI) dies gewährleistet.
  3. Die Europäische Kommission sollte den Fokus auf einheitliche Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften und Straffung des Vertragsverletzungsverfahrens legen.

Zusammenfassung

Der EU-Binnenmarkt, eine der größten Errungenschaften des europäischen Integrationsprojekts, beging am 1.1.2023 sein 30-jähriges Jubiläum. Heute umfasst er 27 Staaten mit etwa 450 Mio. Einwohner:innen. Schätzungen zufolge schuf der EU-Binnenmarkt in Europa 56 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze, 70 % der Warenexporte kleiner und mittlerer Unternehmen sowie einen Warenhandel, der rund 25 % des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union (EU) ausmacht. Österreich trat dem EU-Binnenmarkt gemeinsam mit Schweden und Finnland am 1.1.1995 bei. Als kleine und offene Volkswirtschaft profitiert(e) das Land stark davon, vor allem auch durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten. Als kleine und offene Volkswirtschaft profitiert(e) das Land stark von der Einbindung und vor allem durch die Erweiterung desselben durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten. Rund 70 % des österreichischen Außenhandels wird innerhalb des EU-Binnenmarkts abgewickelt, die Exporte in die 26 anderen EU-Mitgliedstaaten haben sich von 33 Mrd. Euro im Jahr 1995 auf 112 Mrd. Euro im Jahr 2021 mehr als verdreifacht.

In der Corona-Krise hat die EU relativ rasch reagiert. Doch die Pandemie und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine haben bei manchen EU-Mitgliedstaaten auch nationalistische Tendenzen geweckt. So wurden unter anderem medizinische Produkte, die für andere EU-Mitgliedstaaten bestimmt waren, zurückgehalten. Die größten Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten im EU-Binnenmarkt sind aber nach wie vor restriktive nationale und komplexe Vorschriften, die Nichteinhaltung und Umgehung europäischer Vorschriften, eine mangelhafte Umsetzung und Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie, nationale Anforderungen, die den freien Warenverkehr einschränken, eine zunehmende Tendenz zum nationalen Protektionismus und zur Umsetzung von indirekt diskriminierenden Maßnahmen gegenüber Investor:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, unterschiedliche Steuersysteme sowie Probleme bei der Entsendung von Arbeitnehmer:innen und bei öffentlichen Vergabeverfahren.

Erst wenn der EU-Binnenmarkt nicht mehr funktioniert, wird wirklich ersichtlich, welche Vorteile er bringt. Deshalb müssen bisherige Errungenschaften bewahrt, das Enforcement bestehender Regelungen verstärkt, bestehende Defizite beseitigt und der EU-Binnenmarkt auf neue Staaten (Beitrittskandidaten) ausgeweitet werden.