WKÖ | Vorfahrt für KMU im EU-Binnenmarkt
WKÖ-Vizepräsidentin Schultz bei Sozialpartner-Treffen mit EU-Kommissarin Bienkowska in Wien – länderspezifische Empfehlungen und EU-Binnenmarkt zentrale Themen
„Die Devise ‚Vorfahrt für KMU‘ muss bei den Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Binnenmarktes noch viel stärker gelebt werden. In der Praxis werden die Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen oft nicht ausreichend berücksichtigt“, betonte Martha Schultz, Vize-Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), beim heutigen Treffen der österreichischen Sozialpartner mit Binnenmarkt-Kommissarin Elzbieta Bienkowska in Wien. Und: Gerade für KMU sei es wichtig, dass die verbleibenden Hürden für grenzüberschreitendes Unternehmertum in der EU aus dem Weg geräumt werden.
Unterstützt wird von der WKÖ die Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der nationalen Wirtschafts- und Fiskalpolitik, wie dies nun etwa durch die Neugestaltung des sogenannten Europäischen Semesters erfolgt. Dadurch sollen Reformen auf nationaler und EU-Ebene vorangetrieben werden. Entsprechend einer langjährigen Forderung der WKÖ spielen hier nun auch die Sozialpartner eine stärkere Rolle, was die Akzeptanz von Reformen erhöhen sollte. Das heutige Treffen der österreichischen Sozialpartner-Vertreter mit Kommissarin Bienkowska ist eine direkte Folge dessen. Damit in Zusammenhang stehen auch die „Länderspezifischen Empfehlungen“ der Kommission für die nationale Politik, die am gestrigen Montag veröffentlicht wurden und auch heute in Wien ein zentrales Thema waren. Von der WKÖ werden die an Österreich gerichteten Handlungsempfehlungen weitgehend unterstützt, insbesondere die geforderte Forcierung von Investitionen und der Abbau von Barrieren, um mehr Wachstum zu ermöglichen.
„Eine Neubelebung und Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts kann maßgeblich dazu beitragen, die Europäische Union zu einem attraktiveren Wirtschafts- und Investitionsstandort zu machen und damit den Weg für mehr Wachstum und mehr Beschäftigung zu bereiten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass das allgemeine Bekenntnis, KMU Anliegen entsprechend zu berücksichtigen, bei neuen europäischen Rechtsakten tatsächlich einen Niederschlag findet“, so WKÖ-Vizepräsidentin Schultz abschließend.