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WKÖ | Unternehmensfinanzierung: Erfolg im EU-Parlament

Neue Hürde für Unternehmensfinanzierung in letzter Sekunde abgewendet – Rechtsakt verbessert Transparenz bei „grünen“ Finanzprodukten

Gestern hat das Europäische Parlament über eine Verordnung abgestimmt, die nachhaltige Investitionen erleichtern soll. Dabei wurde die wichtigste Forderung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) erfüllt, eine Diskriminierung von Projekten zu verhindern, die sich außerhalb enger Nachhaltigkeitskriterien befinden. Diese hätten laut Vorschlag der Grünen als „braun“ stigmatisiert werden sollen. Die Mehrheit im EU-Parlament hat diesem Vorschlag zurecht die Zustimmung verweigert.

„Das von den Grünen vorgeschlagene ‚Brownlisting‘ hätte Projekte, die die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen können, behindert. Investitionen sind immer erwünscht, nicht nur jene, die ökologisch besonders relevant sind und daher das Prädikat ökologisch nachhaltig für sich in Anspruch nehmen dürfen. Es gibt viele andere Gründe wie zum Beispiel Arbeitsplatzsicherung, Innovation oder Kostensenkung, weshalb ein Wirtschaftsstandort Investitionen braucht“, so Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der WKÖ. Diesen Projekten dürfe nicht der Finanzierungshahn abgedreht werden. Investoren dürfen weder durch Negativbezeichnungen, noch durch Zinsaufschläge oder überbordende Dokumentationspflichten abgeschreckt werden, betont der Experte.

Positiv wirkt der neue Rechtsakt, indem er Kriterien für grüne Finanzprodukte festlegt. Dies verbessert die Transparenz für Anleger.

Nach der Abstimmung im Parlament ist nun der EU-Rat am Zug. „Wir fordern auch den Rat auf, in den Verhandlungen nicht über das Ziel hinauszuschießen und der Weichenstellung des Europäischen Parlaments zu folgen“, so Schwarzer abschließend.