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WKÖ | Reform des EU-Emissionshandels – Kompromisse bringen Verschärfungen  

Nach jahrelangem Ringen kam es nun zu einem gemeinsamen Beschluss von EU-Parlament, -Rat und –Kommission, wie der EU-Emissionshandel (EU-ETS) für die Jahre 2021 bis 2030 ausgestaltet sein soll. Die Beschlüsse laufen auf wesentliche Verschärfungen für die betroffenen Unternehmen hinaus.  Die EU-Akteure haben sich darauf verständigt, die Verknappung der Zertifikate zu beschleunigen. Der sogenannte lineare Reduktionspfad wird von jährlich 1,74% auf 2,2% erhöht.

Höherer Anteil an kostenlos zugeteilten Zertifikaten erreicht

In letzter Sekunde gelang eine Anhebung des Anteils an kostenlos zugeteilten Zertifikaten für die Industrie um 3%. „Die WKÖ hat diese Anhebung stets gefordert und begrüßt diese, denn damit stehen mehr Gratiszertifikate für die effiziente österreichische Industrie zur Verfügung“, erläutert Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der WKÖ. „Nur so können Standortverlagerungen in klimapolitisch weniger ambitionierte Länder verhindert werden“.

Umstritten war auch, ob auch der – für den Standort Österreich wichtigen – Zementindustrie ausreichend Gratiszertifikate zuerkannt werden. Schlussendlich hat man sich für den Verbleib dieses Sektors auf der sogenannten Carbon Leakage-Liste ausgesprochen. Einer weiteren gewichtigen Forderung der WKÖ wurde hiermit Rechnung getragen.

Einigen konnten sich Kommission, Parlament und Rat auf eine verschärfte Anwendung der Marktstabilitätsreserve. Die Menge an Emissionszertifikaten, die dieser ab 2019 wirkende Mechanismus abschöpfen soll, wurde von 12% auf 24% erhöht.

Zusätzlich wird ein Mechanismus zur automatischen Löschung von Zertifikaten eingeführt, der bei Überschreitung einer vorgegebenen Befüllungsmenge ab 2023 schlagend wird. „Diese Verknappung der Zertifikatsmengen ist aus WKÖ-Sicht besonders kritisch zu sehen, da diese auf einen Standortnachteil im internationalen Wettbewerb hinausläuft“, zeigt sich Schwarzer besorgt.

Schieflage zu Deutschland muss beseitigt werden

Das Ergebnis der Verhandlungen ist aus WKÖ-Sicht in Summe aber nur teilweise zufriedenstellend. „Trotz der tatkräftigen Unterstützung der österreichischen EU-Parlamentarier und der Bundesregierung, für die wir uns bedanken, blieb der finale Beschluss hinter den Erwartungen zurück“, so Schwarzer.

Aus Sicht der WKÖ braucht es nun, um Investment- und Carbon Leakage der äußerst fortschrittlichen und effizienten österreichischen Anlagen zu vermeiden, ein zusätzliches nationales Bekenntnis zur Industrie. „Ein erster Schritt ist die Einführung eines Kompensationsmechanismus für indirekte CO2-Kosten, da man sich im Rahmen der Verhandlungen auf eine Harmonisierung der Regelungen nicht einigen konnte“, stellt der Klimaexperte klar.

Österreich verzichtet im Gegensatz zu Deutschland und zahlreichen anderen Mitgliedstaaten darauf, einen derartigen Kompensationsmechanismus einzuführen. „Ich sehe hier einen klaren Wettbewerbsnachteil für die österreichischen Standorte“, mahnt Schwarzer.

„Im Sinne eines innereuropäischen Level Playing Field muss die kommende Regierung nun nachziehen und eine Lösung ähnlich der unseres Nachbarn finden“. Nationale Maßnahmen gilt es – wie in Deutschland – auch in Bezug auf die Versteigerungserlöse aus dem EU-ETS zu treffen. Derzeit fließen die Einnahmen überwiegend ins allgemeine Bundesbudget. „Diese Gelder müssen endlich für Low-Carbon-Technologien in der Wirtschaft zweckgewidmet werden“, fordert Schwarzer.