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WKÖ | Pommes-Verordnung muss wirtschaftsverträglich umgesetzt werden

Danke an Österreichs EU-Abgeordnete Köstinger und Karas sowie Gastronomie-Obmann Pulker für Einsatz gegen überbordende Bürokratie bei Acrylamid-Verordnung

„Danke an die österreichischen EU-Abgeordneten Elisabeth Köstinger und Othmar Karas für ihren Einsatz gegen die Acrylamid-Verordnung. Auch dem Obmann unseres Fachverbandes Gastronomie, Mario Pulker, gilt der Dank unserer Restaurants, Lebensmittelhersteller und Bäckereien“, betonte Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich der heutigen Aussprache über die sogenannte EU-Acrylamid-Verordnung – besser bekannt unter „Pommes“-Verordnung – im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments. Die EU-Abgeordneten konnten sich zwar nicht auf einen Einspruch gegen die Acrylamid-Verordnung einigen. Allerdings stellte die Kommission nun Leitlinien für die konkrete Umsetzung in Aussicht.

„Diese Leitlinien müssen so gestaltet sein, dass Rechtssicherheit geschaffen wird und kleinere Gastronomiebetriebe nicht überfordert werden. Eine wirtschaftsverträgliche Anwendung der Regeln in der Praxis ist dringend geboten“, forderte Leitl heute in Brüssel. Vor allem dürfe es kein Gold Plating – d.h. verschärfte zusätzliche Regeln bei der Umsetzung – in Österreich geben.

Leitl: „Es muss alles getan werden, damit unsere Kleinbetriebe und Gasthäuser nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden.“ Die EU-Staaten hatten dem Verordnungsvorschlag der Kommission bereits im Juli zugestimmt. Die endgültige Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments ist für 25. Oktober geplant.