Industriellenvereinigung | Lieferkettengesetz: Gut gemeint, aber schlecht gemacht
EU-Rat stimmt Gesetzesvorschlag zu – Praktikabilität und Berücksichtigung der unternehmerischen Realitäten im internationalen Handel bleiben auf der Strecke
Im EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat wurde heute von den zuständigen Fachministerinnen und -ministern über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie zu Corporate Sustainability Due Diligence (kurz Lieferkettengesetz) abgestimmt. Die Mitgliedsstaaten stimmten mehrheitlich aber knapp für die Annahme des Richtlinientextes, Österreich hat dem Entwurf nicht zugestimmt. Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung, dazu: „Selbstverständlich befürwortet die Industrie die Intention der EU-Kommission, verantwortungsvolles und nachhaltiges Verhalten von Unternehmen in ihren internationalen Geschäftsbeziehungen zu fördern. Allerdings war der Text noch nicht reif für eine Abstimmung. Wesentliche Fragen wurden nicht geklärt und die Folgewirkungen dieser Richtline wurden nicht zu Ende gedacht. Wir sind überzeugt, dass es mehr Zeit gebraucht hätte, um Themen wie die Sicherung der Energieversorgung zu gewährleisten und einen ausgereiften Text zu verabschieden, der auch in der Praxis angewendet werden kann.“
Kontrolle der gesamten Wertschöpfungskette ist realitätsfern
„Wir nehmen unsere Sorgfaltspflichten und Verantwortung entlang der Lieferketten als Industrie selbstverständlich wahr. Jedoch müssen auch die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein, dass sie praktikabel und im unternehmerischen Alltag für alle Unternehmen entlang der Lieferkette umsetzbar sind“, so Knill weiter. Die Kontrolle der gesamten Wertschöpfungskette (up- and downstream), wie im aktuellen Entwurf vorgesehen, geht weit über den direkten Einflussbereich von Unternehmen hinaus und ist realitätsfern, unpraktikabel und stellt für viele Unternehmen eine unerfüllbare Anforderung dar. Die Regelungen sollten sich jedenfalls lediglich auf die Lieferkette an sich beziehen. „Dass im vorliegenden Textvorschlag der Begriff Wertschöpfungskette durch ‚chain of activities‘ ersetzt wurde, hilft uns auch nicht weiter. Das grenzt an Etikettenschwindel.“
“one size fits all” – Ansatz ist untauglich
Wichtig sei, dass das Europäischen Parlament sich der offenen Fragen annehme und in den Trilog-Verhandlungen im Frühling Vernunft einkehre. Angesichts der vorherrschenden Energiekrise müsse beispielsweise unbedingt sichergestellt werden, dass das Gesetz die Energie-Versorgungssicherheit Europas nicht gefährdet und dass Unternehmen nicht für etwas haften, was sie nicht beeinflussen können. „Das Lieferkettengesetz darf nicht dazu führen, dass Unternehmen sich aus bestimmten Märkten aufgrund hoher Risiken zurückziehen oder die Kreislaufwirtschaft unterminiert wird, weil Sekundärrohstoffe nicht seriös zurückverfolgt werden können“, so Knill abschließend.