Aktuelles > Industriellenvereinigung | EU-Verhandlungen zu Emissionshandelszertifikaten – Freizuteilung beibehalten

Artikel Details:

Industriellenvereinigung | EU-Verhandlungen zu Emissionshandelszertifikaten – Freizuteilung beibehalten

Bis zur tatsächlichen Umsetzung eines wirksamen CO₂-Grenzausgleichssystems sowie für Exporte muss Freizuteilung der ETS-Zertifikate unbedingt erhalten bleiben

Nach der Einigung auf europäischer Ebene zur Einführung eines CO₂-Grenzausgleichssystems muss nun auch eine entsprechend kompatible Einigung zur Revision des Emissionshandels folgen, denn „der bloße Beschluss eines CO₂-Grenzausgleichssystems ist noch nicht dessen internationale Durch- und damit wirksame Umsetzung. Daher muss wer A sagt nun auch B sagen – die beiden Regelungen müssen unbedingt Hand in Hand gehen, sonst kommt es zu einer unnötigen Benachteiligung europäischer Unternehmen gegenüber der globalen Konkurrenz“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) anlässlich der heute voraussichtlich finalen Trilogverhandlungen zur Reform des Emissionshandels. Beide Punkte haben überragende Bedeutung für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie, ihrer mittelständischen Zulieferer und für die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen. „Denn die österreichischen Unternehmen sind aufgrund ihrer Wirtschafts- und Industriestruktur mit einem besonders hohen Anteil an energie- und exportintensiven Unternehmen als Leitbetriebe und zentrale Arbeitgeber von den Beschlüssen auf EU-Ebene besonders betroffen“, so Neumayer.

„Gerade im Lichte historischer Energiehöchstpreise, wie auch der gravierenden Industrie-politischen Herausforderungen durch den Inflation Reduction Act der USA, sollten zusätzliche Kostenbelastungen und strategische Unsicherheiten für die europäische Industrie durch ein Infragestellen der Freizuteilung im ETS ohne gleichwertige Alternative, jedenfalls vermieden werden“, warnt Neumayer und konkretisiert: „den bestehenden und verlässlichen Carbon Leakage Schutz über Freizuteilung im EU ETS, bei Einführung eines noch völlig unerprobten und Exporte völlig außer Acht lassenden CBAM, überstürzt und ohne Vorbedingungen abzubauen, kommt vor diesem Hintergrund zur absoluten Unzeit und sorgt für eine weitere Verschärfung der bereits angespannten Wettbewerbssituation.“