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Grüne | Vana zur Richtlinie über die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt: „EU setzt einen Meilenstein!“

Bedauerliches Fehlen einer konsensbasierten Definition von Vergewaltigung

Monika Vana, Delegationsleiterin der Österreichischen Grünen im Europaparlament, über die heutige Annahme der Richtlinie über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt: „Mit der Einigung auf die Richtlinie setzt die EU einen Meilenstein: sie liefert eine rechtliche Grundlage, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf EU-Ebene wirksam bekämpfen zu können und definiert für viele Mitgliedstaaten neue Mindeststandards, auch in Bereichen wo es teilweise noch gar keine Gesetzgebung gibt.“

„Die neue Richtlinie kriminalisiert Zwangsehe, FGM und Zwangssterilisation sowie Gewaltverbrechen im virtuellen Raum, wie Cyberstalking und Bildweitergabe. Der Hartnäckigkeit von uns Greens/EFA ist es zu verdanken, dass außerdem verstärkter Opferschutz in Strafrechtsverfahren und eine Berücksichtigung von intersektionaler Diskriminierung in der Richtlinie verankert werden konnte. Ein weiterer „Green Win“ ist die Anerkennung von gefährdenden Umständen für Journalist:innen, öffentliche Vertreter:innen oder Menschenrechtsverteidiger:innen – ein wichtiges Signal gegen das Mundtotmachen von Frauen im öffentlichen Raum“, so Vana zur demokratiepolitischen Tragweite der Richtlinie.

„Fatal ist allerdings, dass eine Einigung auf die Definition von „Vergewaltigung“ auf Basis des Konsensprinzips verfehlt wurde. Dass unsere ambitionierte Position als Europaparlament von „nur Ja heißt Ja“ am Rat gescheitert ist, macht das Vorantreiben der Aufnahme von geschlechtsspezifischer Gewalt in die Liste der EU-Strafbestände umso dringlicher. Dafür und für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in allen Mitgliedstaaten gilt es auch in der kommenden Legislaturperiode als EU-Parlament geeint aufzutreten“, so Vana und verweist abschließend auf die angenommene Überarbeitung der Richtlinie gegen Menschenhandel als einen weiteren frauenpolitischen Erfolg der letzten Plenarwoche: „Ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, sexuellen Übergriffen und geschlechtsspezifischer Diskriminierung schiebt die EU damit verstärkt einen Riegel vor.“