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Europawahl 2019 | EU-BürgerInnen: Eintragung in die EU-Wählerevidenz bis 12. März möglich

Bis zum Stichtag der Europawahl 2019, dem 12. März 2019, haben wahlberechtigte nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit, sich in die Wiener Europa-Wählerevidenz eintragen zu lassen, um an der Europawahl 2019 teilzunehmen. Nach der Eintragung können die österreichischen Abgeordneten gewählt werden.

Nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, welche die EU-Abgeordneten des Heimatstaates wählen möchten, empfiehlt das Wiener Wahlservice, mit der jeweiligen Vertretung ihres Landes Kontakt aufzunehmen.

Nähere Informationen zur Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz (z.B. die Voraussetzungen, die erforderlichen Formulare inkl. Übersetzungshilfen, die Adresse des Wiener Wahlservice) sind online unter www.wahlen.wien.at zu finden.