AK/ÖGB | AK/ÖGB begrüßen EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Produktverbot ist wichtig, bekämpft Zwangsarbeit aber nicht an der Wurzel. Dazu braucht es ein starkes EU-Lieferkettengesetz!
Rund 28 Millionen Menschen weltweit leben in Zwangsarbeit, darunter mehr als 3 Millionen Kinder. Die EU steuert dagegen und verbietet Produkte aus Zwangsarbeit auf dem EU-Binnenmarkt. Nachdem die Kommission im September 2022 einen Vorschlag vorgelegt hat, haben sich die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament Anfang März auf eine entsprechende Regelung vorläufig geeinigt. Heute hat der Ausschuss der Ständigen Vertreterinnen und Vertreter der 27 EU-Staaten die Einigung bestätigt.
ÖGB-Ökonomin Miriam Fuhrmann: „Zwangsarbeit ist leider immer noch eine Realität und ein weltweites Phänomen. Der Internationale Gewerkschaftsbund weist immer wieder insbesondere auf die Situation der Uigur:innen in China hin. Künftig dürfen Produkte aus Zwangsarbeit weder in die EU importiert noch exportiert werden, sie werden aus dem Verkehr gezogen. Der ÖGB begrüßt es, dass rund 100 Jahre nach der Unterzeichnung der ILO-Konvention gegen Zwangsarbeit erstmals auf EU-Ebene ein Instrument zur Bekämpfung von Zwangsarbeit geschaffen wird.“
AK-Expertin Sarah Bruckner: „Das EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit ist ein wichtiger Schritt. Doch leider wird das Problem nicht an der Wurzel gepackt. Produkte aus Zwangsarbeit sollten nicht nur vom Markt verbannt werden – wir sollten endlich dafür sorgen, dass Lieferketten frei von Zwangsarbeit und Kinderarbeit sind! Das EU-Lieferkettengesetz verfolgt genau dieses Ziel. Die Blockade gegen das Lieferkettengesetz muss endlich aufgegeben werden!“
Das EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit hat einige Schwachpunkte: AK und ÖGB haben sich dafür eingesetzt, dass Zwangsarbeiter:innen eine Entschädigung erhalten. Dieser Vorschlag fand unter den EU-Mitgliedstaaten leider keine Mehrheit. Ein weiterer Schwachpunkt betrifft die Beweislast. Laut der EU-Regelung müssen die Behörden das Vorliegen von Zwangsarbeit nachweisen. In den USA hingegen wird ein Produkt bereits bei einem Anfangsverdacht zurückgehalten und sodann muss das Unternehmen den Beweis erbringen, dass keine Zwangsarbeit vorliegt. Nichtsdestotrotz begrüßen AK und ÖGB das EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Um Zwangsarbeit und Kinderarbeit wirksam zu bekämpfen, braucht es aber zusätzlich ein starkes EU-Lieferkettengesetz.